Skip to main content
In Umsetzung
Afrika
Kenia

Handelserleichterungen im Rahmen der Pan-Afrikanischen Freihandelszone (AfCFTA)

KONTEXT

Im Mai 2019 trat das Abkommen zur Pan-Afrikanischen Freihandelszone in Kraft (englisch: African Continental Free Trade Area, AfCFTA). Das Abkommen umfasst Maßnahmen zur Erleichterung des Handels, die spezifisch auf den afrikanischen Kontext zugeschnitten sind. Ziel ist es, Import-, Export- und Transitverfahren innerhalb des Kontinents effizienter zu gestalten. Kenia hat das Abkommen ratifiziert und bereits eine nationale AfCFTA-Umsetzungsstrategie verabschiedet.

Derzeit sind die Kosten und der Zeitaufwand für den Import/Export von Produkten innerhalb Afrikas und auch über Kontinent hinaus noch vergleichsweise hoch. Aufgrund von Bürokratie und einem geringen Maß an Harmonisierung und behördenübergreifender Zusammenarbeit kommt es zu ineffizienten Verfahren.

Die Deutsche Allianz für Handelserleichterungen hat bereits ein laufendes Projekt in Kenia. Ziel ist es, die Handelsprozesse für Avocado und Fisch zu erfassen, zu vereinfachen und nach Möglichkeit zu digitalisieren. Das neue Projekt fokussiert sich auf die Unterstützung handelsbezogener Ministerien und Grenzbehörden bei der Umsetzung ausgewählter Annexe des AfCFTA, die sich weitgehend mit den Artikeln aus dem Abkommen über Handelserleichterungen der Welthandelsorganisation überschneiden.

WAS WIR TUN

Das Projekt baut in Kenia auf Ansätze im Bereich Handelserleichterungen auf, die bereits durch vorherige Aktivitäten im Rahmen der Deutschen Allianz gestärkt wurden. Ein Ziel ist es, Informationen über Ein- und Ausfuhrverfahren für alle leicht zugänglich zu machen. Öffentliche, online verfügbare Informationen erhöhen die Transparenz kenianischer Import- und Exportprozesse. Darüber hinaus umfasst das Projekt den Aufbau von Kapazitäten. Durch z.B. Workshops werden Stakeholder aus dem öffentlichen und privaten Sektor für die AfCFTA-Annexe über Handelserleichterungen sensibilisiert und einbezogen. Durch die spezifischen Kenntnisse können sie die Vorteile der AfCFTA voll ausschöpfen.

Außerdem zielen die geplanten Aktivitäten darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen Grenzbehörden in Kenia zu fördern. Eine verstärkte Zusammenarbeit verschiedener Grenzbehörden ist wichtig für die effizientere Abwicklung von Importen/Exporten, eine verbesserte Steuererhebung, wirksame Strafverfolgung und die effiziente Nutzung von Ressourcen. Ein weiteres Ziel ist es, Kenias Export- und Importverfahren mit internationalen „Best Practices“ in Einklang zu bringen.

Das Projekt arbeitet eng mit dem öffentlichen und dem privaten Sektor zusammen. Dieser Ansatz stellt sicher, dass beide Sektoren von den Aktivitäten profitieren. Öffentliche Partner*innen sind unter anderem das Ministerium für Industrie und Handel, das Ministerium für die Ostafrikanische Gemeinschaft und regionale Entwicklung, die Kenya Trade Network Agency (KenTrade) und das nationale Komitee für Handelserleichterungen. Zu den Partner*innen des Privatsektors gehören die Kenya Association of Manufacturers, der Shippers Council of Eastern Africa und die Kenya Private Sector Alliance.

VORTEILE

  • Stärkere Sensibilisierung der Händler*innen für Anforderungen im Exportverfahren.
  • Mehr Transparenz und Konsistenz bei Export- und Importverfahren.
  • Geringerer Zeitaufwand für Export- und Importverfahren.
  • Geringere Kosten für Grenzformalitäten für Unternehmen und Regierungen.

Bildquelle: Ministry of East African Affairs, Commerce & Tourism/creativecommons.org

Bezug zum Abkommen über Handelserleichterungen

Das Projekt trägt zur Umsetzung der folgenden Artikels des Abkommens für Handelserleichterungen der Welthandelsorganisation bei:

  • Artikel 1: Veröffentlichung und Verfügbarkeit von Informationen
  • Artikel 5: Weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Unparteilichkeit, Nicht-Diskriminierung und Transparenz
  • Artikel 7: Freigabe und Abfertigung von Waren
  • Artikel 8: Zusammenarbeit der Grenzbehörden
  • Artikel 10: Formalitäten im Zusammenhang mit Einfuhr, Ausfuhr und Transit
  • Artikel 11: Transitfreiheit
  • Artikel 12: Zusammenarbeit der Zollbehörden

Das Projekt trägt zudem zur Umsetzung des folgenden Artikels des Abkommens zur Pan-Afrikanischen Freihandelszone (AfCFTA) bei:

  • Annex 3: Zusammenarbeit der Zollbehörden
  • Annex 4: Handelserleichterungen
  • Annex 5: Nichttarifäre Handelshemmnissen
  • Annex 8: (Transit) des Handels- und Warenprotokolls

Wie Sie sich beteiligen können

Sie arbeiten bei einem Unternehmen mit internationalen Lieferketten? Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie mehr über das Projekt und die Deutsche Allianz erfahren möchten.

JASMIN GOHL

PROJEKTMANAGERIN

Kenia

jasmin.gohl@giz.de

giz-logo