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In Umsetzung
Afrika
Côte d'Ivoire

Einführung von „Advance Rulings“ im Rahmen der Pan-Afrikanischen Freihandelszone (AfCTA)

KONTEXT

Côte d’Ivoire ist die größte Volkswirtschaft und ein Motor für Wachstum der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion (WAEMU). Das Land ist auch eine treibende Kraft des regionalen Integrationsprozesses innerhalb der Wirtschaftsgemeinschaft der westafrikanischen Staaten (ECOWAS). Mit der Unterzeichnung des Abkommens über Handelserleichterungen (Trade Facilitation Agreement, TFA) der Welthandelsorganisation (WTO) und der Pan-Afrikanischen Freihandelszone (African Continental Free Trade Area, AfCFTA), hat sich Côte d’Ivoire eine ehrgeizige Reformagenda für Handelserleichterungen gesetzt. Die Weltbank schätzt, dass durch Handelserleichterungen bis zu 95 % der positiven Wirkungen des AfCFTA realisiert werden können.

Der Mangel an Transparenz und Vorhersehbarkeit bei den Zollverfahren ist eine der größten Herausforderungen bei der Erleichterung des Handels in Côte d’Ivoire. Während der Beratungen verwiesen die Vertreter des Privatsektors auf häufige Streitigkeiten mit dem Zoll über die zolltarifliche Einstufung und den Ursprung bestimmter Warengruppen. Der ivorische Zoll bietet derzeit keine Möglichkeit, „Advance Rulings“ (verbindliche Vorbescheide) über Zolltarif und Ursprung zu beantragen (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, OECD). Nach Angaben der OECD können „Advance Rulings“ die Handelskosten durch Verbesserungen der Transparenz, Vorhersehbarkeit und Kohärenz von Zollentscheidungen erheblich senken.

WAS WIR TUN

Das Projekt zielt darauf ab, grenzüberschreitenden Handel in Côte d’Ivoire durch die Einführung von “Advance Rulings” (verbindliche Vorbescheide) für zolltarifliche Einstufung und Ursprungsregeln transparenter und planbarer zu gestalten. „Advance Ruling“ ist eine schriftliche, für die Zollverwaltung und den/die Antragstellende*n verbindliche Entscheidung des Zolls über die Tarifeinstufung, den Ursprung oder den Wert einer Ware. Der Zoll erteilt den verbindlichen Vorbescheid vor der Einfuhr oder Ausfuhr. Der Vorbescheid gilt für das gesamte Zollgebiet und für einen bestimmten Zeitraum.

Außerdem können „Advance Rulings“ die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Grenzbehörden sowie zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor verbessern.

Das Projekt umfasst verschiedene Aktivitäten:

  1. Beratung des Zolls zum rechtlichen, prozessualen und organisatorischen Rahmen für „Advance Rulings“ sowie zur Digitalisierung des Verfahrens.
  2. Unterstützung der Zollverwaltung beim Aufbau eines Expert*innenteams für die zolltarifliche Einordnung und Ursprungsregeln. Die Schulungen werden gemeinsam mit der Weltzollorganisation auf Fortgeschrittenen- und Expertenlevel durchgeführt.
  3. Sensibilisierung der Zollbeamt*innen in den Hauptzollämtern, sowie Schulung des Privatsektors hinsichtlich der Anwendung von „Advance Rulings“.

Im Rahmen des Nationalen Komitees für Handelserleichterung wurde ein Steuerungskomitee für das Projekt eingerichtet. Die ivorische Zollverwaltung ist Haupt-Projektpartner*in und setzt die Aktivitäten federführend um. Die GIZ wird duch die Deutsche Allianz für Handelserleichterungen technische Unterstützung leisten, indem sie eng mit dem Projektteam des Zolls und den Partner*innen aus dem Privatsektor zusammenarbeitet.

VORTEILE

  • Grenzüberschreitender Handel wird durch „Advance Rulings“ planbarer und transparenter.
  • Technische Schulungen für Zollbeamt*innen zur zolltariflichen Einstufung und zu den Ursprungsregeln führen zu weniger Unstimmigkeiten.
  • Weitere Sensibilisierungsmaßnahmen in den Bereichen Kommunikation und Change Management stellen den Ablauf, die Akzeptanz und die Nachhaltigkeit des neuen Verfahrens sicher.

Bildquelle: GIZ / Michael Tsegaye

Bezug zum Abkommen über Handelserleichterungen

Das Projekt trägt zur Umsetzung des folgenden Artikels des Abkommens für Handelserleichterungen der Welthandelsorganisation bei:

  • Artikel 3: Advance Rulings

Das Projekt trägt zudem zur Umsetzung des folgenden Artikels des Abkommens zur Pan-Afrikanischen Freihandelszone (AfCFTA) bei:

  • Anhang 4, Artikel 6: Advance Rulings

Wie Sie sich beteiligen können

Sie arbeiten bei einem Unternehmen mit internationalen Lieferketten? Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie mehr über das Projekt und die Deutsche Allianz erfahren möchten.

LISA EIFERT

PROJEKTMANAGERIN

Deutschland

lisa.eifert@giz.de

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